Per 1. Januar 2023 werden Lehrpersonen mit altrechtlicher Niveau A-Ausbildung in das Ziellohnband für Lehrpersonen der Sek I-Stufe (Lohnband 10) überführt, wenn sie über eine stufenspezifische Zusatzausbildung (CAS) verfügen. Die Einreihung von Lehrpersonen mit altrechtlicher Niveau A-Ausbildung ohne zusätzliche CAS soll ebenfalls um ein Lohnband (also in Lohnband 11) angehoben werden.
Auch Lehrpersonen mit Lehrdiplom Sek II Gymnasium, die auf der Sek I tätig sind, werden neu in das Ziellohnband 10 überführt, sofern sie über eine zusätzliche Sek I-stufenspezifische Ausbildung (CAS) verfügen. Die Ausbildungskosten für diese CAS werden durch den Arbeitgeber getragen.