© stock.adobe.com
© stock.adobe.com

Geschätzte Mitglieder

Ein LVB-Mitglied zog sich während des Sportunterrichts eine schwere Verletzung zu. Die (damalige) Unfallversicherungsgesellschaft des Arbeitgebers (Kanton) wollte sich aber ihren aus diesem Unfall resultierenden Verpflichtungen dadurch entziehen, dass sie – ohne dafür irgendwelche Beweise vorlegen zu können – anstelle eines Unfalls «degenerative Veränderungen» (= Abnutzung, Verschleiss ab einem gewissen Alter) als Ursache der Verletzung bezeichnete.

Das betroffene Mitglied wandte sich an die Rechtsberatung des LVB. Der LVB sagte dem Mitglied nach Prüfung des Sachverhalts bezahlte anwaltliche Unterstützung für die rechtliche Auseinandersetzung mit der Unfallversicherungsgesellschaft zu. Das Kantonsgericht entschied zugunsten der Lehrperson. Jedoch zog die Unfallversicherungsgesellschaft den Fall weiter vor Bundesgericht. Im März 2023 schliesslich wies das Bundesgericht die Beschwerde der Unfallversicherungsgesellschaft in allen Punkten ab, was einen letztinstanzlichen Sieg für unser Mitglied bedeutet.

Der LVB ist höchst erfreut über diesen Urteilsspruch und hofft, dass er Präzedenzcharakter für ähnliche Fälle erlangen wird. Darüber hinaus danken wir an dieser Stelle all unseren Mitgliedern, die mit ihren Beiträgen auch solche juristischen Auseinandersetzungen finanzieren. Ein Paradebeispiel für den Solidaritätsgedanken unter dem Dach des LVB.

Freundliche Grüsse
Ihre LVB-Geschäftsleitung

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Share:

Facebook
Twitter
Pinterest
LinkedIn

Neuste Beiträge

Partnerschaft Schule - Wirtschaft

Verbandszeitschrift lvb inform

Schmökern Sie in unserer vielseitigen Verbandszeitschrift!

Jetzt für Newsletter anmelden

Die neusten Nachrichten und Erfolge des LVB direkt in Ihrem Postfach!

Themen