LVB-Initiative 2 für teilungültig erklärt – LVB ficht Entscheid vor Gericht an

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In der Sitzung vom 19. Oktober 2017 hat der Landrat – dem von der Regierung angeforderten und von der Landeskanzlei erarbeiteten Gutachten folgend – die LVB-Initiative „Stopp dem Abbau an den öffentlichen Schulen!” für teilweise ungültig erklärt. Der Schutz des Anteils der gestalterischen, musischen und handwerklichen Fächer sowie der individuellen Vor- und Nachbereitungszeit pro Lektion würden also nach dem Willen des Landrats nicht zur Abstimmung gelangen. Für die Gültigkeit der Initiative stimmten lediglich die Mitglieder der Grünen-Unabhängigen. Zuvor war ausserdem ein Antrag des grünliberalen Landrats Matthias Häuptli, die Initiative als vollständig ungültig zu erklären, abgelehnt worden. Die gesamte Landratsdiskussion inkl. der Namenslisten bei beiden Abstimmungen wurden mittlerweile veröffentlicht.

Innerhalb der nur drei(!)tägigen Beschwerdefrist hat der LVB gegen diesen Entscheid beim Kantonsgericht Einsprache erhoben und diese Einsprache vergangenen Montag zusammen mit einem Kurzgutachten von Prof. Dr. Andreas Stöckli (Universität Basel), welches er über das Wochenende erstellt hatte, eingereicht. Prof. Stöckli kommt zum Schluss, dass unsere Initiative keineswegs „offensichtlich” rechtswidrig sei (eine Ungültigkeitserklärung wäre nur bei „offensichtlicher” Rechtswidrigkeit zulässig), sondern hält die Argumentation des Rechtsdienstes des Regierungsrats für „schlicht falsch”. Wir sehen daher intakte Chancen, dass das Kantonsgericht den Entscheid des Landrats korrigiert und unsere beiden Initiativen mit dem vollständigen Wortlaut zur Abstimmung gelangen können.

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