Klassenleitung-Entlastung auf Primar endlich errungen! | 2.5% Teuerungsausgleich

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Geschätzte Mitglieder

Der 1. Dezember 2022 war ein wichtiger Tag im Landrat zu Liestal für Sie alle! Mehrere Entscheide von grosser Tragweite für die Baselbieter Lehrpersonen wurden gefällt.

Die flächendeckende KLP-Entlastung auf der Primarstufe kommt!

Seit Jahren hat sich der LVB energisch dafür eingesetzt, dass den Klassenlehrpersonen (KLP) der Primarstufe endlich dieselbe Entlastungsregelung in Gestalt einer Jahreslektion zugutekommt wie ihren Kolleginnen und Kollegen der Sekundarstufen I und II. Im Rahmen des mehrjährigen Projekts zur Revision des Berufsauftrags für Lehrpersonen ist der LVB – obwohl er damit zunehmend alleine dastand – nie von seiner Forderung abgewichen, diese Entlastung flächendeckend einzuführen, und nicht etwa, wie es die Regierung wollte, variabel je nach Entscheid der einzelnen Gemeinden.

Neben seiner 14-seitigen Stellungnahme zum Berufsauftrag, in welcher der LVB nebst anderen Elementen detailliert und anschaulich dargelegt hat, warum diese flächendeckende Entlastungsmassnahme unumgänglich sei, hat die Zusammenarbeit zwischen dem LVB und mehreren Landratsmitgliedern bei dieser Vorlage hervorragend funktioniert, wofür wir an dieser Stelle allen Involvierten herzlich danken. Zudem erhielt LVB-Präsident Philipp Loretz im September Gelegenheit, in der landrätlichen Bildungs-, Kultur- und Sportkommission (BKSK) die Argumentation des LVB aufzuzeigen. Schlussendlich befürwortete eine Mehrheit der BKSK die vom LVB propagierte Lösung und stellte sich damit gegen die Regierung.

Wer die Debatte im Landrat zum Thema mitverfolgt hat, konnte erkennen, wie in mehreren Voten explizit Bezug genommen wurde auf die vom LVB vorgebrachten Argumente. Der Showdown wurde zum Krimi: Mit 41 zu 40 Stimmen wurde die flächendeckende KLP-Entlastung auf der Primarstufe angenommen und tritt per Schuljahr 2023/24 in Kraft. Primar-KLP werden also künftig eine Jahreslektion weniger unterrichten müssen für ein Vollpensum. Ein toller Erfolg für alle davon Betroffenen und eine wunderbare Belohnung für den jahrelangen Einsatz des LVB in dieser Sache!

Lohnforderungen Teil 1: 2.5% Teuerungsausgleich beschlossen

Gleichentags hat der Landrat einen Teuerungsausgleich von 2.5% per 2023 beschlossen und ist damit dem Antrag der Regierung gefolgt. Der LVB hatte im Verbund mit den anderen Staatspersonalverbänden (PVPBL, vpod, VSG) insbesondere aufgrund der massiv steigenden Krankenkassenprämien 3.3% gefordert, was von der SP-Fraktion unterstützt wurde. Der entsprechende Antrag wurde jedoch mit 61 zu 22 Stimmen abgelehnt.

Nichtsdestotrotz sind 2.5% alles andere als nichts. Man rechne: Wer 50’000 CHF verdient, erhält nächstes Jahr 1250 CHF mehr Lohn. Wer 100’000 CHF verdient, erhält 2500 CHF mehr. Ohne den Einsatz der Personalverbände wären solche Resultate kaum möglich.

Und nicht vergessen: Mitte Dezember wird im Landrat noch über 3 Budgetanträge zu allfälligen Reallohnerhöhungen abgestimmt! Hierbei unterstützt erneut die SP-Fraktion die Forderung der ABP im Umfang von 2%, ausserdem gibt es einen Antrag aus der Mitte/glp-Fraktion im Umfang von 1% und zusätzlich stellt die Regierung selbst nachträglich Antrag auf eine Erhöhung um 0.5%! Die Chancen sind also intakt, dass unsere Lohntüten auf das kommende Jahr hin noch ein wenig besser gefüllt werden. Auch diese Vorgänge wären ohne die monatelange Vorarbeit der Personalverbände undenkbar.

Mitglieder anwerben!

Vom Teuerungsausgleich und einer allfälligen Reallohnerhöhung werden ab Januar alle im Kanton Basel-Landschaft tätigen Lehrpersonen profitieren, ebenso alle Primar-KLP in Gestalt einer spürbaren Entlastung ab dem kommenden Schuljahr. Ermöglicht haben diese positiven Schritte aber nur jene Lehrpersonen, welche mit ihren Mitgliederbeiträgen die Arbeit des LVB finanzieren.

Weshalb noch immer viele Baselbieter Lehrpersonen die Wichtigkeit einer LVB-Mitgliedschaft ignorieren, ist uns, gelinde gesagt, ein grosses Rätsel. Je nach Pensum beträgt der Jahresbeitrag zwischen 166 und 342 CHF (exklusive kleinere Sektionsbeiträge je nach Schulstufe oder -typ). Die Gegenleistung, die Mitglieder dafür erhalten, ist nicht nur monetär ein Vielfaches wert.

Wir bitten Sie daher, an Ihrer Schule aktiv Mitgliederwerbung zu betreiben. Auch der LVB spürt die Pensionierungswelle der grossen Babyboomer-Jahrgänge und verzeichnet erstmals seit längerer Zeit sinkende Aktivmitgliederzahlen. Kann dieser Trend nicht gestoppt werden durch Neumitglieder, werden wir künftig gewisse Leistungen und Arbeiten nicht mehr im bisherigen Umfang resp. in der gewohnten Qualität sicherstellen können – mit entsprechenden Folgen für die Lehrpersonen im Kanton.

 

Freundliche Grüsse

Ihre LVB-Geschäftsleitung

 

Eine Antwort

  1. Als langjähriges Vorstandsmitglied des LVB und ehemaliger Präsident der AKK gratuliere ich zu dem Erfolg an der Landratssitzung vom 1. Dezember 2022. Dass sich eine derart knappe Mehrheit des Parlaments für die Chancengleichheit der Klassenlehrpersonen auf der Primarstufe eingesetzt hat, ist eigentlich beschämend.
    Die Klassenlehrpersonen sind Stützen der Primarschulen. Sie tragen massgeblich zum Bildungserfolg der Kinder und Jugendlichen bei. In Zeiten des Lehrpersonenmangels dürfen die BKSD und der VBLG den Wettbewerb zwischen den Gemeinden nicht zusätzlich anheizen. Die Gemeindeautonomie wird sonst regelmässig von Liestal übergangen. Möchten die SVP und FDP wieder Ortzulagen aus dem letzten Jahrhundert einführen? Kaum zu glauben! – Freuen wir uns über den Erfolg für die Klassenlehrerinnen und -lehrer.

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