Update Lohnforderungen und weiterer Prozess

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Geschätzte Mitglieder

In unserem Newsletter vom 22. September haben wir Sie über die Forderungen der in der ABP zusammengeschlossenen Staatspersonalverbände LVB, PVPBL (Polizei), vpod (öffentlicher Dienst) und VSG (Staats- und Gemeindepersonal) hinsichtlich Teuerungsausgleich und Reallohnerhöhung für die Lohnrunde 2023 informiert. Nun legen wir Ihnen dar, was seither passiert ist und wie der weitere Prozess aussehen wird.

Am 19. Oktober fand eine nochmalige Verhandlungsrunde zwischen der ABP und Finanzdirektor Dr. Anton Lauber statt. Dort erläuterte die ABP, dass sie ihre ursprüngliche Forderung von 3.0% Teuerungsausgleich auf 3.3% erhöht hatte, da in der Zwischenzeit kommuniziert worden war, dass der Anstieg der mittleren Krankenkassenprämien im Kanton-Baselland auf das neue Jahr hin sehr hohe 7% betragen wird – und die Krankenkassenprämien werden für die Berechnung der Teuerung nicht berücksichtigt. An der zusätzlichen Forderung von 2% Reallohnerhöhung hielt die ABP fest und erinnerte auch im entsprechenden Mitbericht für die Landratsvorlage zum Teuerungsausgleich daran.

Im Nachgang zur Medienmitteilung von Ende September konnte LVB-Geschäftsleitungsmitglied Roger von Wartburg im Regionaljournal Basel von Radio SRF, der «Basellandschaftlichen Zeitung» und der «Basler Zeitung» die Argumentation der ABP erläutern. VSG-Präsidentin Susanne Müller tat das Gleiche im Rahmen eines grösseren Interviews in der «Volksstimme». Parallel dazu führten die ABP-Vertretungen viele Gespräche mit Landratsmitgliedern aus den verschiedenen Fraktionen, um ihnen die Forderungen und Argumente der ABP detailliert erklären zu können.

Am 2. November liess der Regierungsrat verlauten, er beantrage dem Landrat, dem Staatspersonal für das Jahr 2023 einen Teuerungsausgleich von 2.5% auszurichten. Damit ist der Regierungsrat der Argumentation der ABP, im Besonderen die sehr stark steigenden Krankenkassenprämien mit einem höheren Prozentsatz zu würdigen, nicht gefolgt, obwohl dies gemäss Personaldekret möglich ist.

Am 7. November schliesslich war eine Delegation der ABP, darunter LVB-Geschäftsleitungsmitglied Isabella Oser, in die landrätliche Personalkommission eingeladen, um auch dort noch einmal die Begründung des Staatspersonals für ihre Forderungen zu erläutern. Da sich die Vertretung des PVPBL kurzfristig entschuldigen lassen musste, wandte sich der PVPBL gleichentags mit einem Schreiben an alle Landratsmitglieder, worin er den immer schwierigeren Rekrutierungsprozess auch im Polizeikorps infolge zu wenig attraktiver Anstellungsbedingungen schilderte und darum bat, den Forderungen der ABP zu entsprechen.

Auch durch die vielen Gespräche zwischen ABP und Landratsmitgliedern sind zwei Budgetanträge entstanden, welche sich auf Forderungen der ABP beziehen: Einerseits beantragt die SP-Fraktion (Urheberin Tania Cucè) im Einklang mit der ABP eine Reallohnerhöhung im Umfang von 2%, andererseits beantragt ein Teil der Mitte/glp-Fraktion (Urheberin: Christina Wicker) eine Reallohnerhöhung im Umfang von 1%.

Die endgültigen Beschlüsse hinsichtlich Höhe des Teuerungsausgleichs und einer allfälligen Reallohnerhöhung fällt der Landrat Mitte Dezember. Inwieweit das Abstimmungsresultat zur kantonalen Vermögenssteuerreform am 27. November einen Einfluss haben wird auf diese Beschlüsse, darüber kann derzeit nur spekuliert werden.

Wir hoffen, Ihnen anhand dieses Geschäfts exemplarisch aufzeigen zu können, wie der LVB – hier im Verbund mit den anderen ABP-Verbänden – zugunsten des Personals arbeitet. Wir danken allen Mitgliedern, die diese Arbeit mit ihren Jahresbeiträgen ermöglichen, unterstützen und wertschätzen.

Über die Beschlüsse des Landrats werden wir Sie selbstverständlich umgehend informieren.

Freundliche Grüsse

Ihre LVB-Geschäftsleitung

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