Gemäss Personalgesetz bilden diejenigen Personalverbände mit mindestens 250 diesem Gesetz unterstellten Mitgliedern eine Arbeitsgemeinschaft, die sich selbst konstituiert.
Die Arbeitsgemeinschaft der Baselbieter Personalverbände setzt sich aus folgenden vier Verbänden zusammen:
Sie trifft sich ca. einmal im Monat zu einer gemeinsamen Sitzung, und zusätzlich vierteljährlich mit der Spitze der Finanz- und Kirchendirektion FKD.