Der LVB hat abermals ein Mitglied mit Wohnsitz in Basel-Stadt erfolgreich darin unterstützt, einen Antrag auf steuerlichen Abzug zu verfassen. Im Gegensatz zum letzten Fall konnte der Weg über die Rekursinstanzen dieses Mal vermieden und das Gesuch bereits zusammen mit der Steuererklärung so eingereicht werden, dass es die Basler Steuerbehörden guthiessen. Zuvor war dem Mitglied der steuerliche Abzug des Arbeitszimmers über mehrere Jahre hinweg verwehrt worden.