Geschätzte Mitglieder
Ein LVB-Mitglied zog sich während des Sportunterrichts eine schwere Verletzung zu. Die (damalige) Unfallversicherungsgesellschaft des Arbeitgebers (Kanton) wollte sich aber ihren aus diesem Unfall resultierenden Verpflichtungen dadurch entziehen, dass sie – ohne dafür irgendwelche Beweise vorlegen zu können – anstelle eines Unfalls «degenerative Veränderungen» (= Abnutzung, Verschleiss ab einem gewissen Alter) als Ursache der Verletzung bezeichnete.
Das betroffene Mitglied wandte sich an die Rechtsberatung des LVB. Der LVB sagte dem Mitglied nach Prüfung des Sachverhalts bezahlte anwaltliche Unterstützung für die rechtliche Auseinandersetzung mit der Unfallversicherungsgesellschaft zu. Das Kantonsgericht entschied zugunsten der Lehrperson. Jedoch zog die Unfallversicherungsgesellschaft den Fall weiter vor Bundesgericht. Im März 2023 schliesslich wies das Bundesgericht die Beschwerde der Unfallversicherungsgesellschaft in allen Punkten ab, was einen letztinstanzlichen Sieg für unser Mitglied bedeutet.
Der LVB ist höchst erfreut über diesen Urteilsspruch und hofft, dass er Präzedenzcharakter für ähnliche Fälle erlangen wird. Darüber hinaus danken wir an dieser Stelle all unseren Mitgliedern, die mit ihren Beiträgen auch solche juristischen Auseinandersetzungen finanzieren. Ein Paradebeispiel für den Solidaritätsgedanken unter dem Dach des LVB.
Freundliche Grüsse
Ihre LVB-Geschäftsleitung
2 Antworten
Liebe Geschäftsleitung
Ich möchte Ihnen zu diesem Sieg herzlich gratulieren. Die Abwälzung der Fälle auf die Krankenkasse hat bei unserer Unfallversicherung leider System. Bei mir waren es zwei Unfälle, die von der Unfallversicherung mit eben dieser Begründung nicht übernommen wurden, davon war einer (ein Velosturz bei voller Fahrt) von den Ärzten als eindeutige Unfallfolge beschrieben. Meniskusrisse sind jedoch für die Unfallversicherung ab 40 degenerativer Natur. Danke für Ihre so wichtige Unterstützung.
Die Lektüre des neuesten „Gelben Heftes“ hat mich wirklich aufgestellt. Der eindeutige Erfolg vor Bundesgericht gegen die Krankenkasse „Visana“ ist nicht nur für aktive LVB-Mitglieder beruhigend. Auch Pensionierte haben zunehmend mit Kürzungen und/oder ab 75 Jahren mit zusätzlichen Prämien zu kämpfen.